Elektrische Anlage

Prüfung elektrischer Anlagen

Als erfahrener DGUV V3 Prüfdienstleister sind wir bestrebt, Ihnen die höchste Sicherheit bei der Nutzung Ihrer Maschinen und Geräte zu garantieren. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Unternehmen, die uns vertrauen
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Ihre Vorteile durch GP Prüfservice

Bei GP-Prüfservice sind Ihre elektrischen Anlagen in besten Händen. Mit unseren effizienten Prüfkonzepten, qualifizierten Mitarbeitern und hochmodernen Prüfgeräten machen wir auch Ihr Prüfprojekt zum Erfolg.

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Wir garantieren Ihnen, dass sie alle Prüfprotokolle in rechtssicherer Form spätestens 2 Tage nach Abschluss Ihres Auftrags erhalten.

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Prüfung elektrischer Anlagen - das müssen Sie wissen

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Messung an einer elektrischen Anlage

Das Wichtigste in Kürze

Die Prüfung elektrischer Anlagen gehört in vielen Industriebetrieben zu den eher ungeliebten Tätigkeiten. Eine regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen aber ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sie hilft in Kombination mit vorbeugender Instandhaltung auch dabei, langfristig Kosten zu sparen. Diese Regeln sollten Sie kennen:

Die Prüfung elektrischer Anlagen ist in Deutschland in allen Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Elektrofachkraft muss die Anlagen nach der Inbetriebnahme, nach Änderungen sowie in regelmäßigen Abständen überprüfen und das Ergebnis protokollieren.

Für stationäre Anlagen gilt in der Regel eine Frist von 4 Jahren, nicht-stationäre Anlagen müssen meist jährlich geprüft werden. Ausnahmen beachten!

Eine regelmäßige Prüfung und Wartung kann langfristig Kosten sparen.

Bei Zuwiderhandlungen drohen Strafen und der Verlust des Versicherungsschutzes.

Wie findet eine Prüfung statt?

Die Prüfung elektrischer Anlagen kann je nach Anlagentyp variieren. Die DIN VDE 0105, die den Betrieb elektrischer Anlagen regelt, schreibt aber generell vor, dass bei jeder Prüfung die folgenden Schritte durchgeführt werden:

Sichtprüfung

Messen des Schutzleiterwiderstands

Messen des Isolationswiederstands

Funktionsprüfung

Bewertung und Dokumentation der Prüfung

DIN VDE 0105 Prüfung
GP Prüfservice Team

Mehr als 400 zufriedene Kunden sprechen für GP Prüfservice

Mehr als 400 zufriedenen Kunden und mehr als eine Million geprüfte elektrische Anlagen, Geräte und Maschinen sprechen eine deutliche Sprache: Sie können GP Prüfservice vertrauen.

“Die Zusammenarbeit mit dem jungen und dynamischen Team von GP Prüfservice funktioniert immer reibungslos. Sie sind flexibel, beeinflussen die internen Abläufe nicht und sind in der Durchführung sehr effizient. Von der Vorbereitung bis zum Abschluss des Auftrags wurden wir jederzeit kompetent beraten.”

Bernd Wilming
Plant Manager, Agathon
GP Prüfservice GmbH Prüfsiegel

Reibungslose Prüfprojekte mit den Prüfkonzepten von GP-Prüfservice

Die GP Prüfservice GmbH ist Ihr Spezialist für die Prüfung elektrischer Anlagen in NRW und ganz Deutschland. Gerne beraten wir Sie unverbindlich am Telefon.

GP Prüfservice GmbH
Unser Ratgeber

Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Regelungen und Fristen zur Prüfung elektrischer Anlagen

In unserem Ratgeber fassen wir die wichtigsten Regelungen und Fristen zum Thema Prüfung elektrischer Anlagen verständlich zusammen. Das Team der GP-Prüfservice GmbH unterstützt auch Sie gerne bei der Prüfung und Wartung Ihrer Anlagen und Betriebsmittel. Lesen Sie weiter unten mehr über unsere Dienstleistungen. Oder nehmen Sie hier Kontakt auf für eine individuelle Beratung.

Definition: Was ist eine elektrische Anlage?

Die Regelungen und Fristen für die Prüfung elektrischer Anlagen werfen gerade bei Laien viele Fragen auf. Wer nicht vom Fach ist, der scheitert meist schon bei der Definition des Begriffs elektrische Anlage. Was also ist eine elektrische Anlage und wo genau liegt der Unterschied zu einem elektrischen Betriebsmittel und einem elektrischen Gerät?

Die Antwort auf diese Frage liefert uns die „DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ - hier als PDF herunterladen.

In dieser Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften sind die aktuell gültigen Regelungen und Fristen für die Prüfung von elektrischen Anlagen festgehalten (dazu später mehr). Sie erklärt aber auch die Begriffe. Unter §2 ist definiert, dass elektrische Betriebsmittel unter anderem alle Gegenstände sind, „die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie“ dienen. Auch Sicherungen und Teile der Telekommunikation und Datenverarbeitung fallen darunter. Werden mehrere Betriebsmittel kombiniert, spricht man von einer elektrischen Anlage.

Eine elektrische Anlage ist also nichts anderes als ein Zusammenschluss von verschiedenen Betriebsmitteln (auch Arbeitsmittel genannt). Da für einzelne elektrische Betriebsmittel andere Regeln und Fristen gelten als für elektrische Anlagen, gehen wir auf dieser Themenseite nur auf die Anlagen ein.

Detaillierte Informationen über die Prüfung elektrischer Betriebsmittel gibt es hier.

Wie unterscheiden sich stationäre und nicht-stationäre elektrische Anlagen?

Bleiben wir also bei den elektrischen Anlagen. Auch hier muss wieder unterschieden werden, und zwar zwischen stationären und nicht-stationären elektrischen Anlagen. Als stationär oder ortsfest werden elektrische Anlagen bezeichnet, die fest mit ihrer Umgebung verbunden sind. Die Vorschrift DGUV 3 nennt hier zum Beispiel Gebäude, Container und Baustellenwagen. Wird eine Anlage auf einem Fahrzeug montiert, gilt sie ebenfalls als stationär. Die reine Mobilität ist also nicht ausschlaggebend dafür, ob eine Anlage als stationär bezeichnet wird. Der Prüfung ortsfester Anlagen haben wir eine eigene Seite gewidmet. Nicht-stationäre elektrische Anlagen zeichnen sich vielmehr dadurch aus, dass sie nach ihrem Einsatz zerlegt und am neuen Einsatzort wieder zusammengebaut werden. Beispiele für nicht-stationäre Anlagen sind laut der DGUV Vorschrift 3 fliegende Bauten und Anlagen auf Baustellen oder Montagestellen.

Warum ist eine regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen wichtig?

Dass die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen gesetzlich vorgeschrieben ist (siehe nächstes Kapitel), hat gute Gründe – der wichtigste ist die Sicherheit. Wer als Unternehmer seine elektrischen Anlagen unzureichend oder nicht fachgerecht prüft und wartet, gefährdet das Leben seiner Mitarbeiter. Es liegt auf der Hand, dass defekte elektrische Anlagen ein hohes Risiko für die Gesundheit der Bediener darstellen. Aber auch wirtschaftliche Schäden können immens sein. Etwa, wenn eine Anlage aufgrund eines Kurzschlusses in Brand gerät. Das Risiko eines Defekts ist dabei unabhängig vom Alter der Anlage. Elektrische Anlagen verändern sich permanent – sei es durch äußere Einflüsse oder im ganz normalen Betrieb. Daher ist eine Prüfung nicht nur vor Inbetriebnahme nötig, sondern auch danach in regelmäßigen Abständen.

VdS und GDV: Fordern auch Versicherer die Prüfung?

Für viele Betriebe gebietet alleine schon der Vertrag mit der Feuerversicherung eine regelmäßige Prüfung ihrer elektrischen Anlagen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt seinen Mitgliedern, bei Feuerversicherungen die Klausel SK 3602 vertraglich festzuhalten (siehe PDF, Seite 40). Auch der Verband der Sachversicherer VdS fordert die Prüfung entsprechend dieser Klausel. In SK 3602 ist geregelt, dass der Versicherungsnehmer seine elektrischen Anlagen in fest vereinbarten Intervallen von einem anerkannten Sachverständigen prüfen lassen und der Versicherung das Zeugnis zusenden muss. Es ist den Versicherungen überlassen, ob sie SK 3602 tatsächlich anwenden. Unternehmen, die die Klausel in ihrer Feuerversicherungs-Police stehen haben, sollten sich aber unbedingt daran halten. Denn andernfalls ist die Versicherung im schlimmsten Fall nicht verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.

Rechnet sich eine regelmäßige Wartung?

Abgesehen von den genannten Risiken ist eine regelmäßige Prüfung, Wartung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen auch in finanzieller Hinsicht sinnvoll. Denn die Kosten steigen mit jedem Jahr, in dem die Anlage nicht fachmännisch gewartet wird. Neben Folgeschäden sind vor allem die störungsbedingten Produktionsausfälle ein großer Kostentreiber. Kleine Betriebe, für die sich die Anstellung einer Elektrofachkraft nicht rechnet, können die Prüfung an externe Spezialisten vergeben. Die GP-Prüfservice GmbH berät Sie gerne über die Vorteile eines Wartungsvertrags für elektrische Anlagen.

Wo ist die Prüfung elektrischer Anlagen geregelt?

Die Prüfung elektrischer Anlagen ist gleich in mehreren Gesetzen und Vorschriften rechtlich verankert. Unter anderem verpflichten das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Unfallverhütungsvorschrift DGUV 3 und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Betreiber von elektrischen Anlagen zur regelmäßigen Überprüfung. Wir gehen im Folgenden auf die wichtigsten Regelungen ein.

EnWG: Das Energiewirtschafts-Gesetz

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) stellt in §49 die Anforderungen an Energieanlagen klar. Dort heißt es „Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“ Für elektrische Anlagen nennt das EnWG hier explizit die Bestimmungen des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE). Die DIN VDE 0105-100 (Betrieb von elektrischen Anlagen) ist damit auch gesetzlich verankert. In der Norm sind die Anforderungen an die „Wiederkehrende Prüfung“ detailliert festgehalten. Die nötigen Schritte – Besichtigen, Erproben und Messen – dürfen laut VDE 0105-100 nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.


DGUV Vorschrift 3 – verbindlich für alle Betriebe

Während die VDE-Bestimmungen vor allem die Art und die Ausführung der Prüfungen regeln, geht die „DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ auch detailliert auf die Fristen ein, in denen die Prüfungen elektrischer Anlagen durchzuführen sind. Anders als die Regelungen des VDE, die für alle elektrischen Anlagen gelten, also zum Beispiel auch für den Fahrstuhl in einem Mietshaus, sind die DGUV Vorschriften von den Berufsgenossenschaften speziell dafür entwickelt worden, die Sicherheit von Arbeitnehmern zu gewährleisten. DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Die Unfallverhütungsvorschriften sind für alle Arbeitnehmer in Deutschland verbindlich – und damit auch für alle Betriebe, die mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen.


DGUV V3 und BGV A3

Bis zur Ablösung im Jahr 2014 war die DGUV Vorschrift 3 noch als BGV A3 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift) bekannt. Die Elektroprüfung nach BGV A3 und die DGUV V3 Prüfung sind weitgehend identisch. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff BGV A3 bis heute gehalten. Streng genommen gilt aber für die Prüfung elektrischer Anlagen nur noch die DGUV V3.


DGUV Vorschrift 3 §5 regelt die Prüfungen elektrischer Anlagen

Neben grundsätzlichen Regelungen und Vorsichtsmaßnahmen, zum Beispiel für Arbeiten an aktiven Teilen, behandelt die DGUV V3 im §5 auch die Prüfung von elektrischen Anlagen. Generell sind Prüfungen immer dann vorgeschrieben, wenn eine Anlage neu oder nach einer Änderung in Betrieb genommen wird sowie in bestimmten Zeitabständen. In Absatz (1) heißt es: „Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.“ Dies klingt zunächst sehr vage. Im weiteren Verlauf der DGUV V3 finden sich aber konkrete Beispiele.

Warum sind die DGUV Vorschrift 3 und BGV A3 essenziell?

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Wer darf prüfen?

Neben den Prüffristen regelt die DGUV V3 auch, wer eine ortsfeste elektrische Anlage prüfen darf. Ergänzend zu den oben bereits aufgelisteten Fristen regelt die Unfallverhütungsvorschrift die Qualifikation der Prüfer wie folgt:

Welche Fristen gibt es?

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Welche Fristen schreibt die DGUV V3 vor?

Die Unfallverhütungsvorschrift gibt für die Prüfung elektrischer Anlagen Fristen vor, die von der Art der Anlage und der Beanspruchung abhängen. Wenn eine Anlage normal belastet ist, also zum Beispiel weder außergewöhnlichen Temperaturen noch hoher Feuchtigkeit oder viel Staub ausgesetzt ist, gelten die folgenden Richtwerte (Prüffrist pro Anlagetyp):

Elektrische Anlagen
4 Jahre
Elektrische Anlagen in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (nach DIN VDE 0100 Gruppe 700)
1 Jahr
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen
1 Monat
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen
6 Monate
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter in nicht-stationären Anlagen
arbeitstäglich

Für ortsfeste elektrische Anlagen gilt also generell eine Prüffrist von 4 Jahren, solange die Anlage keinen außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt ist oder zur Gruppe der „Anlagen der besonderen Art“ gehört, die jährlich geprüft werden. Zur letztgenannten Kategorie zählen unter anderem die unten aufgelisteten elektrischen Anlagen.

Was fällt unter die DIN VDE 0100 Gruppe 700 - Anlagen der besonderen Art?

  • Baustellen
  • Elektrische Anlagen auf Campingplätzen und für Marinas
  • Medizinisch genutzte Bereiche
  • Elektrische Anlagen auf Fahrzeugen
  • Feuchträume und Anlagen im Freien
  • Ausstellungen, Shows und Stände
  • Landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebsstätten
  • und weitere…

Was ist unter ständiger Überwachung statt regelmäßier Prüfung zu verstehen?

Bei ortsfesten elektrischen Anlagen kann die Prüfung im Ausnahmefall überflüssig sein. Das ist dann der Fall, wenn die Anlage ständig von einer Elektrofachkraft überwacht wird. Dies setzt voraus, dass die Anlage kontinuierlich von Elektrofachkräften instandgehalten wird und während des Betriebs permanent messtechnisch geprüft wird.
Wenn Sie unsicher sind, welche Frist für Ihre Elektroanlage gilt und welche Maßnahmen genau nötig sind, wenden Sie sich gerne an die GP-Prüfservice GmbH.

Wer darf prüfen?

Neben den Prüffristen regelt die DGUV V3 auch, wer eine ortsfeste elektrische Anlage prüfen darf. Ergänzend zu den oben bereits aufgelisteten Fristen regelt die Unfallverhütungsvorschrift die Qualifikation der Prüfer wie folgt (Anlagetyp und Prüfer):

Elektrische Anlagen – Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand
Elektrofachkraft
Elektrische Anlagen in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (nach DIN VDE 0100 Gruppe 700)
Elektrofachkraft
Elektrische Anlagen in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (nach DIN VDE 0100 Gruppe 700) – Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand
Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung eines geeigneten Mess- und Prüfgeräts
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen – Funktionsprüfung durch Betätigung
Benutzer
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter in nicht-stationären Anlagen – Funktionsprüfung durch Betätigung
Benutzer

Die Frage, wer eine Elektrofachkraft ist, regelt wiederum die VDE-Norm 1000-10. Demnach müssen Elektrofachkräfte nicht nur über eine fachliche Ausbildung verfügen, sondern auch in der Lage sein, Gefährdungen zu erkennen und sich vor ihnen zu schützen.

Welche Voraussetzungen muss eine Elektrofachkraft erfüllen?

  • Fachliche Ausbildung (Elektrotechnik).
  • Kenntnisse und Erfahrungen im jeweiligen Tätigkeitsfeld.
  • Kenntnisse der einschlägigen Normen.
  • Beurteilung der ihr übertragenen Arbeiten.
  • Erkennen von Gefahren.

Welche Konsequenzen gibt es, wenn die Prüfung vernachlässigt wird?

Da die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen rechtlich festgeschrieben ist, drohen bei Verstoß gegen die Gesetze bzw. Vorschriften Strafen. Wer beispielsweise gegen die Verpflichtung verstößt, seine elektrische Anlage in den vorgeschriebenen Zeitabständen überprüfen zu lassen, der begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII § 209 Abs. 1 Nr. 1.). Wer dabei vorsätzlich handelt, der begeht nach §26 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sogar eine Straftat. Kommt es dann zu einem Unfall oder Brand, können die Folgen verheerend sein – sowohl für die Mitarbeiter als auch für den Betrieb. Denn je nach Vertrag ist es möglich, dass die Feuerversicherung nicht oder nur in geringerem Maße für den Schaden aufkommen muss, wenn die Prüfung der elektrischen Anlagen vernachlässigt wurde. Die Frage, wer eine Elektrofachkraft ist, regelt wiederum die VDE-Norm 1000-10. Demnach müssen Elektrofachkräfte nicht nur über eine fachliche Ausbildung verfügen, sondern auch in der Lage sein, Gefährdungen zu erkennen und sich vor ihnen zu schützen.

Was darf die Prüfung elektrischer Anlagen kosten?

Gerade bei Industrieanlagen sind der Aufwand und damit auch die Kosten für die Prüfung einer elektrischen Anlage sehr stark abhängig von der Größe, der Bauart und der Zugänglichkeit der einzelnen Bestandteile. Sprechen Sie uns an für ein individuelles Angebot!