Ladestation prüfen

Prüfung von Ladestationen für Elektroautos

Mit dem Siegeszug der Elektroautos kommt dem Ausbau der Ladestruktur eine immer wichtigere Bedeutung zu. Um einen einwandfreien Zustand und fehlerfreien Betrieb von Ladestationen zu gewährleisten, sind regelmäßige Überprüfungen erforderlich. Da es sich bei einem Ladepunkt um eine ortsfeste elektrische Anlage und um ein elektrisches Betriebsmittel handelt, gelten die Prüfvorschriften nach DGUV Vorschrift 3. GP Prüfservice ist Ihr zuverlässiger Partner für die regelmäßige Prüfung von Ladesäulen und Ladestationen. Sprechen Sie uns noch heute an für eine unverbindliche Beratung!

Unternehmen, die uns vertrauen
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Ihre Vorteile durch GP Prüfservice

Ob Kleingerät, elektrische Maschine oder große Anlage, ob ortsfest oder ortsveränderlich: Bei den Profis von GP Prüfservice sind Sie in den besten Händen. Profitieren Sie bei der Prüfung Ihrer E-Ladestation von unseren effizienten Prüfkonzepten gemäß DGUV V3, hochmodernen Messgeräten und qualifizierten Fachkräften.

Prüfprotokolle sofort

Wir garantieren Ihnen, dass sie alle Prüfprotokolle in rechtssicherer Form spätestens 2 Tage nach Abschluss Ihres Auftrags erhalten.

Keine ungelernten Mitarbeiter

Wir setzen ausschließlich auf ausgebildete Elektrofachkräfte.

50 Jahre Erfahrung

Unsere Wurzeln liegen in der industriellen Instandhaltung. Unser Fokus auf Industrieunternehmen zahlt sich aus - für Sie!

Mehr als 1 Million Prüfungen

Für unsere zufriedenen Kunden haben wir bereits mehr als 1 Million Prüfungen von elektrischen Geräten, Anlagen und Betriebsmitteln durchgeführt.

Transparente Kosten

Anfahrt, Arbeitszeit, Prüfplaketten, Inventarlisten und Protokolle - in unserem Prüfpreis ist alles inklusive. Es gibt keine versteckten Kosten. Garantiert.

Fachgerechte Ladesäulenprüfung

Das Wichtigste bei Ihrem Ladepunkt sind Sicherheit und Zuverlässigkeit. Unsere Profis sorgen dafür.

Prüfung von E-Ladestationen - das müssen Sie wissen

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Das Wichtigste in Kürze

Die Installation Ihrer Ladesäule oder Wallbox war eine Investition in die Zukunft. Nur durch regelmäßige Prüfung macht sich diese Investition auch langfristig bezahlt und Sie beugen Sicherheitsrisiken vor:

E-Ladestationen müssen vor Inbetriebnahme geprüft werden.

Bei gewerblich betriebenen Ladesäulen gilt die DGUV V3, die eine turnusgemäße Prüfung vorgibt. Für private Wallboxen gilt die Prüfpflicht nach DGUV V3 nicht

Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft, die mit allen Vorschriften vertraut ist, durchgeführt werden.

Eine Prüfung ist notwendig, um eine Gefahr für die Anwender und andere Kontaktpersonen auszuschließen und einen langen Betrieb des Ladepunktes zu gewährleisten.

Zur Installation und zum Betrieb von Ladestationen gelten diverse Vorschriften. Allen voran die Ladesäulenverordnung (LSV), die jedoch das Thema einer wiederkehrenden Prüfung von Ladeinfrastruktur ausspart. Die Prüfung der Ladestationen im gewerblichen Bereich wird durch die DGUV Vorschrift 3 gesetzlich vorgeschrieben.

Wie findet eine Ladesäulen-Prüfung statt?

Die Prüfung von E-Ladestationen erfolgt auf Grundlage der DGUV Vorschrift 3 und umfasst die folgenden Schritte

Sichtprüfung (ggf. mit Hilfsmitteln wie Wärmebildkameras und Drohnen)

Messungen (z. B. Isolationswiderstand, Ableitströme, Erdungswiderstand, automatische Abschaltung)

Funktionsprüfung (simulierter Ladevorgang)

Prüfprotokoll inklusive Mängelbericht

DIN VDE VDE 0126-23
GP Prüfservice Team

Mehr als 400 zufriedene Kunden sprechen für GP Prüfservice

Mehr als 400 zufriedene Kunden und mehr als eine Million geprüfte elektrische Anlagen, Geräte und Maschinen sprechen eine deutliche Sprache: Sie können GP Prüfservice vertrauen.

“Die Zusammenarbeit mit dem jungen und dynamischen Team von GP Prüfservice funktioniert immer reibungslos. Sie sind flexibel, beeinflussen die internen Abläufe nicht und sind in der Durchführung sehr effizient. Von der Vorbereitung bis zum Abschluss des Auftrags wurden wir jederzeit kompetent beraten.”

Bernd Wilming
Plant Manager, Agathon
GP Prüfservice GmbH Prüfsiegel

Reibungslose Prüfprojekte mit den Prüfkonzepten von GP-Prüfservice

Die GP Prüfservice GmbH ist Ihr Spezialist für die DGUV V3 Prüfung in NRW und ganz Deutschland. Gerne beraten wir Sie unverbindlich am Telefon zur Prüfung von Ladestationen, Ladesäulen oder Wallboxen für Elektroautos. Gerne prüfen wir auch alle anderen elektrischen Geräte, Maschinen und Anlagen.

GP Prüfservice GmbH
Unser Ratgeber

Prüfung von E-Ladestationen: So bleiben Ladesäulen, Wallboxen, Stromtankstellen und Co. lange funktionstüchtig und sicher

Die wichtigste Voraussetzung für Elektromobilität ist eine gute Ladeinfrastruktur. Sie haben sich entschieden, privat, als Unternehmen oder Kommune Teil dieses Versorgungsnetzes zu werden. Sofern Sie dabei gewerblich handeln, sind Sie Betreiber einer ortsfesten elektrischen Anlage und stehen somit auch in der Sorgfaltspflicht für dieses elektrische Betriebsmittel. In unserem Ratgeber beantworten wir einige Ihrer wichtigsten Fragen, die Sie sich als (künftiger) Betreiber einer E-Ladestation stellen. Gern stehen wir Ihnen auch persönlich Rede und Antwort. Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.

GEIG und DGUV V3 regeln den Aufbau und die Prüfung von Ladeinfrastruktur

Mit dem Tempo, in dem sich Hybrid- und E-Autos verbreiten, erhöht sich auch die Zahl an Ladestationen für die Elektrofahrzeuge. Sowohl im öffentlichen Raum als auch privat entwickelt sich die Ladeinfrastruktur stetig fort: Privatpersonen rüsten ihr Eigenheim mit Solarenergie auf und installieren Wallboxen, Kommunen treiben den Ausbau von Stromtankstellen voran und Unternehmen stellen ihre Flotte auf Elektrofahrzeuge um und bieten die dafür notwendigen Ladepunkte.

Mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wird seit 2021 sogar der Aufbau einer Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität bei zu errichtenden und bestehenden Gebäuden bundesweit einheitlich geregelt. 

Um einen einwandfreien Zustand und fehlerfreien Betrieb der Ladestationen zu gewährleisten, sind regelmäßige Überprüfungen erforderlich. Da es sich bei einem Ladepunkt um eine ortsfeste elektrische Anlage und um ein elektrisches Betriebsmittel handelt, gelten die Prüfvorschriften nach DGUV Vorschrift 3. Denn Sicherheit und Zuverlässigkeit der Ladestationen stehen an erster Stelle.

Ladeinfrastruktur – eine Begriffserklärung

Um den Betrieb von Elektrofahrzeugen uneingeschränkt zu ermöglichen, sind Ladepunkte zum Aufladen der Fahrzeugbatterie notwendig. Mit der Ladeinfrastruktur ist die Verteilung dieser Ladepunkte über eine Stadt, ein Bundesland oder ein Land gemeint. Es gibt Normal- und Schnellladepunkte, die sich in der Ladeleistung und Ladegeschwindigkeit unterscheiden. Bei Schnellladestationen fließt DC-Strom (Gleichstrom) und ein Ladekabel ist meist fest an der Ladestation angebracht. Bei Normalladepunkten fließt AC-Strom (Wechselstrom). In der Regel muss das Elektroauto hier mit einem eigenen Ladekabel verbunden werden. 

Ladeeinrichtungen (Ladestation oder Wallbox) bieten die Möglichkeit, E-Fahrzeuge aufzuladen und können dabei gleich mehrere Ladepunkte bereithalten. Häufig handelt es sich bei einer Ladestation um eine Art Säule, so dass von Ladesäulen die Sprache ist. Wallboxen werden kompakt an Gebäudewänden angebracht und halten ein bis zwei Ladepunkte bereit. Sie werden meist für die private Nutzung am Eigenheim angebracht. Synonyme Begriffe für Ladestationen sind gelegentlich auch Stromtankstelle, E-Tankstelle oder Elektrotankstelle

Ladestationen können privat, halb-öffentlich oder öffentlich sein. Private Ladestationen befinden sind an Privathäusern oder Unternehmensparkplätzen und stehen nur einem selektierten Personenkreis zur Verfügung. Halb-öffentliche Ladestationen stehen zwar auf privatem Grundstück, können aber von der Öffentlichkeit genutzt werden. Öffentliche Ladestationen sind für Jedermann zugänglich in Verbindung mit einer öffentlichen Parkmöglichkeit. Im Zusammenhang mit Ladestation taucht häufig der Begriff „ortsfest“ auf. Damit ist gemeint, dass die Ladepunkte im Gegensatz zu ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln wie Handwerkzeug, Bürotechnik oder Haushaltsgeräten fest angebracht sind und nur schwer oder gar nicht bewegt werden können.

Im privaten Raum und doch nicht privat?

Wichtig zu beachten ist dabei aber: Selbst wenn eine Ladesäule nach den Regelungen des BMWi als privat eingestuft werden kann, weil sie im privaten Raum steht, ist sie dennoch nicht immer von der Prüfpflicht gemäß DGUV V3 ausgenommen. Beispiel: Steht eine Ladesäule auf einem abgeschlossenen Firmenparkplatz und kann hier nur der Unternehmer selbst oder ein bestimmter Mitarbeiter sein E Auto aufladen, dann ist dieser Ladepunkt trotzdem eine gewerblich genutzte ortsfeste Anlage und fällt unter die Prüfpflicht.

Entscheidend für die Frage nach der Prüfpflicht gemäß DGUV V3 ist nicht die Lage der Ladestation, sondern die Frage, ob sie ausschließlich privat oder auch für Zwecke des Unternehmens genutzt wird. Zum Vergleich: Die Kaffeemaschine im Büro fällt selbst dann unter die Prüfpflicht gemäß DGUV V3, wenn sie in einem Bereich steht, in dem es keinen Publikumsverkehr gibt.

Welche Vorschriften gelten für die Errichtung und die Prüfung von E-Ladestationen?

E-Ladestationen sind gemäß der internationalen Norm IEC 6185 als elektrische Betriebsmittel einzustufen. Laut dem deutschen Energiewirtschaftsgesetz § 49 sind Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Auf Grundlage dieses Gesetzes hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Ladesäulenverordnung (LSV) verfasst, welche die technischen Mindestanforderungen für den sicheren Aufbau und Betrieb öffentlichen zugänglicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge regelt. 

Die regelmäßige Prüfung wird nicht in der LSV sondern in der DGUV V3 geregelt, denn die Ladepunkte sind ortsfeste elektrische Betriebsmittel gemäß der DGUV Vorschrift 3. Mit dieser Vorschrift legt die Deutsche Gesellschaft für Unfallverhütung gesetzlich fest, anhand welcher Prüfungsverfahren die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gewährleistet werden kann. Die DGUV-Vorschriften betreffen Privatleute nicht, sie gelten nur für Unternehmen.

Die Prüfungen erfolgen dabei normgerecht nach den technischen Anforderungen der DIN VDE (z. B. DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 0100-600). Auch die Prüffristen für Ladesäulen werden in der DGUV V3 geregelt: Prinzipiell gilt eine Ladestation als ortsfestes elektrisches Betriebsmittel, so dass laut DGUV V3 im günstigsten Fall ein Turnus von vier Jahren für die Ladesäulenprüfung gilt. Verlassen sollte sich darauf aber niemand. Denn wenn beispielsweise die E-Ladestationen in einem Raum oder einer Anlage besonderer Art befinden, kann eine jährliche Prüfung angebracht sein. Und, ganz wichtig: ohne eine vorherige Gefährdungsbeurteilung, in der individuelle Prüffristen festgelegt werden, gelten Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203, die wiederkehrende Prüfung mindestens einmal jährlich vorschreiben. Ebenfalls in der TRBS 1203 geregelt ist, dass die Prüfung ausschließlich von „zur Prüfung befähigten Personen“ durchgeführt werden darf. Gleiches gilt für die Gefährdungsbeurteilung.

Die Gefährdungsbeurteilung – entscheidend für die Prüffristen von Ladeinfrastruktur

In der Praxis bedeutet das, dass die Gefährdungsbeurteilung durch eine Elektrofachkraft eine entscheidende Bedeutung hat, wenn es darum geht, die Prüffristen für Ladesäulen gemäß DGUV V3 festzulegen. Ohne eine Gefährdungsbeurteilung müssen Unternehmen die Ladeinfrastruktur im Zweifel mindestens einmal jährlich prüfen lassen. Im besten Fall kommt bei der Gefährdungsbeurteilung heraus, dass eine Prüfung alle vier Jahre ausreicht. In jedem Fall gilt: Eine regelmäßige Prüfung der Ladepunkte dient nicht nur der Sicherheit und Funktionalität, sondern auch der rechtlichen Absicherung des Betreibers.

Gern erläutern unsere Expertinnen und Experten bei GP-Prüfservice Ihnen, worauf Sie achten müssen, um Ihre Ladeeinrichtung gesetzeskonform zu betreiben. Sprechen Sie uns an!

Warum müssen Ladestationen geprüft werden?

Ladestationen können (wie alle Gebrauchsgegenstände) mit der Zeit verschleißen. Der Verschleiß kann sich an den Isolierungen oder den Sicherheitseinrichtungen bemerkbar machen. Defekte Ladestationen sind potenzielle Gefahrenquellen. So können Kurzschlüsse zu Brand, elektrischem Schlag oder Überhitzen der Akkus in den Elektroautos führen. Aus diesem Grund ist die regelmäßige Überprüfung des Zustands der Ladesäulen oder Wallboxen aus Sicherheitsgründen angebracht.

Für Unternehmen ist sie in der DGUV V3 vorgeschrieben – und das nicht nur dann, wenn die Ladepunkte öffentlich zugänglich und gewerblich betrieben werden. Unternehmer sollten die Gefährdungsbeurteilung und die wiederkehrende Ladesäulen-Prüfung nach DGUV V3 auch im Hinblick auf ihre eigene Absicherung sicherstellen. Denn als Betreiber haftet der Unternehmer für eventuelle Schäden. Darüber hinaus dient die Prüfung der Ladepunkte auch der Vergewisserung, dass deren Leistung weiterhin und langfristig gewährleistet ist. Denn Nutzer der Ladestationen sind auf einen zuverlässigen Betrieb angewiesen.

Ablauf einer Prüfung: Wie werden E-Ladestationen geprüft?

Die Prüfung von E-Ladestationen findet gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 und den VDE Normen DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0150-100 statt und umfasst nach Prüfung aller verfügbaren Unterlagen folgende Schritte:

  • Sichtprüfung: Betriebsmittel, Leitungen und Bauteile des Ladepunktes werden auf äußere und sichtbare Beschädigungen und Mängel untersucht. Auch eine genaue Begutachtung des Aufstellungsortes der Ladestation gehört zu dieser ersten Sichtprüfung dazu. 
  • Messung: Mit professionellen Prüfgeräten werden u. a. Isolationswiderstände, die Durchgängigkeit der Leiter, Ableitströme, Erdungswiderstand und Fehlerstrom-Schutzschalter überprüft. Welche elektrischen Kennwerte genau erhoben werden, ist je nach Ladestation unterschiedlich. 
  • Funktionsprüfung: Im Rahmen von simulierten Ladevorgängen unterschiedlicher Fahrzeugzustände werden alle Funktionen und insbesondere die Schutz- und Kontrollkomponenten genauestens unter die Lupe genommen. 
  • Alle Ergebnisse der Prüfung werden gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) –genauer TRBS 1201 – in einem Prüfprotokoll festgehalten. Diese Dokumentation dient den Betreibern als Nachweis, ihrer Prüfpflicht nachgekommen zu sein.

Qualifizierte Prüfer für E-Ladesäulen finden

Damit die Prüfung der Ladeeinrichtung ordnungsgemäß erfolgt und rechtssicher ist, ist es nötig, einen Prüfer zu finden, der gemäß TRBS 1203 zur Prüfung einer solchen Anlage befähigt ist. Einen solchen erkennen Sie an der Zertifizierung einer anerkannten Stelle. Auch sollte die prüfende Person über moderne Prüfgeräte verfügen und mit den aktuell geltenden Vorschriften vertraut sein.

Bei GP Prüfservice können Sie sicher sein, dass die Ladesäulenprüfung nach DGUV V3 ausschließlich von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mit Top-Equipment durchgeführt wird. Das Team von GP Prüfservice sorgt dafür, dass Ihre E-Ladestation sicher und zuverlässig geprüft wird. Gern überzeugen wir Sie von unserer Erfahrung in einem persönlichen Gespräch. Melden Sie sich bei uns!

Was kostet die Prüfung von Ladestationen?

Selbstverständlich ist die Prüfung von Ladepunkten mit Kosten verbunden, da hier Elektrofachkräfte zum Einsatz kommen, die mit ihrem fachlichen Knowhow die sehr speziellen Anforderungen einer Prüfung erfüllen. Die Kosten sind unterschiedlich, je nachdem wie viele Ladeeinrichtungen zu prüfen sind, wie komplex die Geräte sind und ob bereits Mängel vorliegen. Auch weitere Faktoren können die Kosten einer Prüfung beeinflussen, so dass pauschale Angaben nicht möglich sind.  

Sprechen Sie uns gern an. GP Prüfservice geht mit Ihnen näher auf die zu erwartenden Kosten für Ihr spezielles Anliegen ein.

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Warum GP Prüfservice für die Prüfung Ihrer Ladesäulen

Mehr als eine Million geprüfte Geräte, Anlagen und Maschinen im Rahmen der DGUV V3 Prüfung sprechen für sich – bei der GP Prüfservice GmbH ist die Prüfung Ihrer E-Ladestation in den besten Händen. Wir prüfen Ihre Wallboxen, Ladesäulen und E-Tankstellen fachgerecht nach allen erforderlichen Vorschriften. Lassen Sie sich von mehr als 50 Jahren Erfahrung in der Prüfung elektrischer Anlagen überzeugen. Mit unseren qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind Sie auf der sicheren Seite. 

GP Prüfservice GmbH Prüfsiegel

Reibungslose Prüfprojekte mit den Prüfkonzepten von GP-Prüfservice

Die GP Prüfservice GmbH ist Ihr Spezialist für die DGUV V3 Prüfung in NRW und ganz Deutschland. Gerne beraten wir Sie unverbindlich am Telefon.

GP Prüfservice GmbH
FAQ

Häufige Fragen und Antworten zur Ladeinfrastruktur

In den folgenden FAQ finden Sie noch mehr nützliches Wissen über Ladestationen, Ladesäulen oder Wallboxen. Unsere Expertinnen und Experten von GP Prüfservice teilen ihr Fachwissen mit Ihnen. Es bleiben Fragen offen? Dann kontaktieren Sie uns gern.

Was ist die Ladesäulenverordnung?

Die Ladesäulenverordnung (LSV) wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verfasst, um die technischen Mindestanforderungen für den sicheren Aufbau und Betrieb öffentlich zugänglicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu regeln. Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt gemäß § 2 der LSV, „wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt; der Personenkreis wird nicht allein dadurch bestimmt, dass die Nutzung des Ladepunktes von einer Anmeldung oder Registrierung abhängig gemacht wird.“

Ziel der Ladesäulenverordnung ist es, dass der Ausbau von Stromtankstellen in Deutschland beschleunigt und eine Rechtsgrundlage geschaffen wird. Die LSV trat im März 2016 in Kraft und wurde seitdem mehrere Male geändert. Wichtig zu wissen dabei aber: Die LSV regelt nicht die wiederkehrende Prüfung der Ladeinfrastruktur. Hier gelten die Regeln der DGUV V3, der TRBS 1203 sowie der  entsprechenden Normen der VDE.

Was schreibt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) vor?

Im März 2021 wurde das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) eingeführt, welches festlegt, dass für zu errichtende oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude in Abhängigkeit der Stellplätze eine Leitungs- bzw. Ladeinfrastruktur für Elektromobilität angelegt werden muss. Nichtwohngebäude sind beispielsweise Schulen, Museen oder Krankenhäuser. Das Gesetz legt fest, wie viele der Stellplätze mit einer Leitungsführung für Elektro- und Datenleitungen oder mit Ladepunkten zu versorgen sind. Beispielsweise muss bei neu zu errichtenden Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen jeder Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur angelegt werden. Oder bei größerer Renovierung eines Nichtwohngebäudes mit mehr als sechs Stellplätzen muss für mindestens jeden dritten Stellplatz eine solche Leitungsinfrastruktur bereitgestellt und mindestens ein Ladepunkt installiert werden.

Was sind Voraussetzungen für den Betrieb einer E-Ladestation?

Wer sich für die Inbetriebnahme einer Ladestation interessiert, sollte sich über die vor Ort geltenden Vorschriften informieren. Je nach örtlichen Vorgaben sind Genehmigungen z. B. des Ordnungsamtes, der Bezirksvertretung, des Netzbetreiber, der Straßenverkehrsbehörde oder von anderen Akteuren notwendig. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob Sicherheit und Zuverlässigkeit der geplanten Ladestation gewährleistet werden können. Ist der Standort leicht zugänglich und nutzerfreundlich? Verfügen Sie über die nötigen Ressourcen für die Installation und den Betrieb der Ladeeinrichtung? Liegt eine ausreichende Anbindung an das Stromnetz vor? Diese und weitere Fragen klären Sie am besten vor Vorhabenbeginn mit den Behörden vor Ort.

Müssen auch private Ladestationen geprüft werden?

Für die Prüfung privat betriebener und genutzter E-Ladestationen gilt keine Pflicht. Allerdings sind Sie als Privatperson gut beraten, Ihre Ladeeinrichtung regelmäßig professionell überprüfen zu lassen. So verhindern Sie Unfälle oder Brände und sind im Zweifel auf der sicheren Seite. 

Behalten Sie auf alle Fälle selbst Ihre Ladestation stets im Auge und ziehen Sie bei erkennbaren Schäden umgehend eine Elektrofachkraft hinzu. Achten Sie zum Beispiel auf beschädigte Isolierungen, lockere Steckverbindungen, den ordentlichen Ablauf von Regenwasser oder heiß laufende Kabel oder Adapter.

Wie oft müssen E-Ladesäulen geprüft werden?

Die DGUV Vorschrift 3 legt fest, dass ortsfeste Betriebsmittel alle 4 Jahre von einer „Zur Prüfung befähigten Person“ gemäß TRBS 1203 geprüft werden müssen. Ob diese vier Jahre realistisch sind, muss aber immer vorab bei einer Gefährdungsbeurteilung individuell ermittelt werden. Ohne Gefährdungsbeurteilung gilt im Zweifel gemäß TRBS 1203, dass mindestens einmal jährlich geprüft werden muss. Auch dann, wenn Ladepunkte teil einer Betriebsstätte oder Anlage der besonderen Art sind, gelten verkürzte, zum Teil jährliche Prüffristen. Ausschließlich privat genutzte Ladestationen – meist Wallboxen – unterliegen keine Prüffrist, allerdings ist im Sinne der Sicherheit und der Langlebigkeit der Geräte eine regelmäßige, fachgerechte Überprüfung zu empfehlen.

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Wer darf Ladesäulen prüfen?

E-Ladestationen dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften geprüft werden. Solche

  • verfügen über die fachliche Qualifikation gemäß DIN VDE 1000-10. 
  • sind offiziell gemäß der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ 

Achten Sie außerdem darauf, dass die prüfende Person über moderne Prüfgeräte verfügt und mit den aktuellen Vorschriften vertraut ist.  Um selber Vorsorge zu treffen, können Sie – ungeachtet der regulären Prüffristen – stets auf Mängel oder Schäden Ihrer Ladestation achten und im Zweifel eine qualifizierte Elektrofachkraft hinzuziehen. 

Welche Arten von Ladesäulen gibt es?

Man unterscheidet zwischen AC- und DC-Ladesäulen. Bei DC-Ladesäulen fließt Gleichstrom, der den Akku des E-Autos wesentlich schneller auflädt, so dass auch von Schnellladestationen gesprochen wird.

AC-Ladesäulen hingegen liefern Wechselstrom, der zunächst noch in Gleichstrom umgewandelt werden muss, so dass der Ladevorgang des E-Autos länger dauert.

Ladestationen, die an das Niederspannungsnetz angebunden sind, funktionieren in der Regel mit AC-Strom – das ist meist bei Wallboxen der Fall. Ladestationen im öffentlichen Raum sind hingegen häufig an das Mittel- oder Hochleistungsnetz angeschlossen, so dass sie DC-Strom liefern können.

Welche Gefahr geht von defekten Ladestationen aus?

Liegen bei der Ladestation Mängel vor oder ist ein Kabel defekt, besteht Gefahr für den Nutzer. Es kann zur übermäßigen Erhitzung kommen und somit zu einem Brand. Auch Kurzschlüsse oder Stromschläge sind möglich. 

Weniger schlimm, aber auch ärgerlich: Nicht funktionierende Ladestationen frustrieren die Nutzer, die eventuell auf den Ladevorgang dringend angewiesen sind. 

Es ist daher wichtig, dem Alterungsprozess der Ladestation vorzubeugen und Schäden frühzeitig abzuwenden, indem Sie die Anlage regelmäßig von einer Elektrofachkraft überprüfen lassen. Beugen Sie vor und kontaktieren Sie GP Prüfservice!

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Reibungslose Prüfprojekte mit den Prüfkonzepten von GP-Prüfservice

Die GP Prüfservice GmbH ist Ihr Spezialist für die DGUV V3 Prüfung in NRW und ganz Deutschland. Gerne beraten wir Sie unverbindlich am Telefon.

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